Gründe für die nochmalige Prüfung Ihres Zertifikates

Es gibt viele tausend Fälle, in denen zwei Menschen gleiche Namen tragen und sich nur durch Geburtsdaten unterscheiden. Allein in Österreich gibt es weiters mehrere Hundert Menschen, die „Datenzwillinge“ haben: nämlich Menschen mit gleichem Vornamen, gleichem Familiennamen und (!) gleichen Geburtsdaten. 

Bezieht man den deutschsprachigen Raum, die Europäische Union (vgl. die Dienstleistungsfreiheit und die Regeln über Arbeitskräfte im Ausland/Wanderarbeitnehmer) oder noch größere Gebiete mit ein, steigt die Zahl solcher Fälle noch wesentlich an. Durch internationale Sozialversicherungsverträge sind in Österreich auch Daten über Menschen nicht nur aus Europa, sondern auch z. B. den USA, Chile, Australien oder den Philippinen verzeichnet (siehe solche Abkommen unter www.sozdok.at/Übersichtsliste/Europarecht, Internationale Sozialversicherungsabkommen).

Es gibt weiters viele Fälle, in denen Namen unterschiedlich geschrieben werden, in denen nicht alle Vornamen angegeben werden, in denen Doppelnamen nicht vollständig angegeben werden oder in denen der Name im Zertifikat nicht völlig mit dem Namen übereinstimmt, unter dem Ihre Daten in einer EDV-Anlage gespeichert sind. 

Es gibt für die Namensführung keine exakten Regeln, insbesondere nicht darüber, welchen von mehreren Vornamen Sie im täglichen Leben führen müssen usw. 

Weder der Hersteller Ihres Zertifikates noch die Sozialversicherung sind Standesämter (Personenstandsbehörden), bei welchen Ihr genauer Namen verzeichnet sein muss.

Gleiches gilt für Titel und akademische Grade: 
Solche Bezeichnungen können zwar Bestandteile eines Personennamens sein, es kann auch Rechte geben, nach denen solche Titel, Grade usw. in amtlichen Schriftstücken zu verwenden sind. Das bedeutet aber nicht, dass die Berechtigten selbst verpflichtet wären, ihre Titel, akad. Grade usw. immer zu verwenden. Ein akademischer Grad (Dr., Mag. usw.) kann damit in einem Datenbestand (oder in den Zertifikatsdaten) vorhanden sein, in einem anderen Datenbestand aber nicht. Auf den ersten Blick ist dann nicht erkennbar, ob es sich um die selbe Person handelt oder ob nur eine Namensgleichheit zweier Menschen vorliegt.

Die Datenbestände der Sozialversicherung beruhen weiters zu einem großen Teil auf Angaben, für die nicht eine Personenstandsurkunde vorgelegt werden musste, sondern die mündliche (telefonische) Angabe von Daten ausreichte (Versicherungsanmeldung, Krankenscheinausstellung). Es kann auch deswegen zu Unterschieden in der Schreibweise Ihres Namens gekommen sein. Bei älteren (handschriftlichen) Angaben sind auch Schreib-, Hör- und Lesefehler oder ähnliche Missverständnisse beim Ausfüllen z. B. eines Meldeformulars nicht auszuschließen.


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