Beratung

Weiterführende Informationen zu Ihrer Pensionsversicherung sind bei dem Sozialversicherungsträger vorhanden, der im Schlussteil des Versicherungsdatenauszuges genannt ist. 

Sollte dieser Versicherungsträger (in Sonderfällen) nicht zuständig sein, kann er Ihnen den zuständigen Träger nennen. Für Beratungen stehen auch zur Verfügung:

  • Ihre Partner im Arbeitsverhältnis: Lohnbüro, Betriebsrat,
  • Ihre gesetzliche Interessenvertretung (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer),
  • Ihre freiwillige Interessenvertretung (Gewerkschaft, Interessenvereinigung z. B. für Behinderte, Kriegsopfer),
  • die rechtsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Notare.

Rechtliche Grundlagen finden Sie in den Rechtsdokumentationen zum Sozialversicherungsrecht (Siehe Link, „Wo finde ich zusätzliche Informationen“).

    Nach oben

Weitere Fragen:
    Hilfe zum Versicherungs-datenauszug
 
  Beratung
    Was ist die Versicherungs-nummer?
    Kann jemand mehrere Versicherungs-nummern haben?
    Dürfen mehrere Menschen eine (die gleiche) Versicherungs-nummer haben?
    Es fehlt etwas im Versicherungs- datenauszug
    Es ist etwas falsch
    Ich will keinen vollständigen Versicherungs- datenauszug
    Datenergänzungs- verfahren DEV
    Sind die Angaben rechtsverbindlich?
    Wird der Versicherungs- datenauszug unterschrieben?
    Wie komme ich zu einer rechtsverbindlichen Zusammenstellung?
    Wozu habe ich die grüne Versicherungskarte?
    Wo finde ich zusätzliche Informationen?
    Sind Sie Beamtin oder Beamter? - bitte Sonderregeln beachten
  Zur Anfangsseite      
Schliessen