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Häufige Fragen - Wahlarzt


Wer darf eKOS benutzen?

Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die mindestens einen kurativen Einzelvertrag zu einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger  oder der KFA-Wien haben, dürfen eKOS nutzen (auch für Patienten, mit deren Träger Sie keinen kurativen Einzelvertag abgeschlossen haben). 

Wer muss eKOS benutzen?

Institute sind verpflichtet, eKOS ab 01.01.2020 zu verwenden.

Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die mindestens einen kurativen Einzelvertrag zu einer Landesstelle der ÖGK haben, müssen eKOS nach der Einführungsphase nutzen. Diese Phase hat mit 01.04.2019 begonnen. Weitere Informationen zur verpflichtenden Nutzung finden Sie hier.