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So profitieren Sie von Sozialversicherung NEU


Die Sozialversicherung wird schlanker, einfacher, moderner:

Die Sozialversicherung zeichnete sich schon im Rahmen der bisherigen Trägerstruktur durch sehr geringe Verwaltungskosten aus. Die Neuordnung der Organisationsstruktur hat weiterführende Einsparungen im System zum Ziel, die in Zukunft in bessere Leistungen und verbesserte Services fließen werden.


Die Sozialversicherung wird bürgernäher und leistungsfähiger:

Die Verkleinerung der Trägerlandschaft macht die Sozialversicherung reduziert und vereinfacht die potentiellen Ansprechpartner für Versicherte, Vertragspartner und DienstgeberInnen. Im Bereich der Selbstständigen entsteht ein neuer Allspartenträger, der soziale Sicherheit aus einer Hand bietet. Auf die Bedürfnisse einzelner Berufsgruppen kann damit zielsicher eingegangen werden. Im Fall von Mehrfachversicherungen werden bürokratische Hürden beseitigt, indem sowohl die Beitragserstattung als auch die Differenzvorschreibung zukünftig generell von Amts wegen erfolgen sollen.


Moderne digitale Angebote bringen die Sozialversicherung mitten ins Leben:

Die Sozialversicherung ist mit der Digitalisierung am Puls der Zeit. Von der Wahlarztabrechnung bis zum Pensionskonto und zur e-Medikation sind viele Services an 365 Tagen und rund um die Uhr online verfügbar. Diese digitalen Services sparen den Versicherten zahlreiche Wege und somit Zeit und Geld. Mit täglich 720.000 e-card-Kontakten und 32.000 Verordnungen von Medikamenten sowie vielen anderen Services steht die Sozialversicherung im Kontakt mit den Menschen und sorgt im Hintergrund für einen reibungslosen Ablauf. Mit der Einrichtung eines neuen Innovations- und Zielsteuerungsfonds bei der ÖGK bleibt die Sozialversicherung auf Zukunftskurs.


Mehr Gerechtigkeit durch gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen:

Die bereits begonnene Angleichung von Leistungen innerhalb der Berufsgruppen wird konsequent fortgesetzt. Einheitliche Leistungen vom Neusiedler See bis zum Bodensee bedeuten mehr Fairness. Regionale Versorgungsinteressen in einzelnen Versicherungssparten können dabei weiterhin berücksichtigt werden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der jeweiligen Träger:

AUVA

BVAEB

ÖGK

PVA

SVS

Zuletzt aktualisiert am 27. Dezember 2019