Kostenerstattung


Aller Vorsorge zum Trotz lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Gesundheit und Wohlbefinden leiden und somit etwa ein Arztbesuch notwendig wird.

In Österreich kann jeder Versicherte den behandelnden Arzt frei wählen und medizinische Hilfe bei dem Gesundheitsdienstleister seines Vertrauens in Anspruch nehmen.

Jedoch stehen die behandelnden Personen und Institutionen nicht immer mit Ihrem Krankenversicherungsträger in einem Vertragsverhältnis. Dann und auch in anderen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zum Beispiel verschiedenste Leistungen, Heil- und Hilfsmittel zumindest vorerst selbst bezahlen müssen.

Erfahren Sie mittels dieses interaktiven Online-Ratgebers welche Möglichkeiten bestehen, nach Vorlage Ihrer bezahlten, im Original vorhandenen sowie in Österreich ausgestellten Rechnung zumindest einen Teil der Kosten von Ihrem Krankenversicherungsträger rückerstattet zu bekommen.