EDV-Abrechnung der Apotheker
1) Einheitliche Grundsätze gemäß § 348g ASVG über
die EDV-Abrechnung der Apotheker
Veröffentlichung im Internet
Mit der 60. ASVG-Novelle hat der Gesetzgeber bestimmt, dass ab 1. Jänner 2004 alle Apotheker verpflichtet sind, die erbrachten Leistungen mit den Krankenversicherungsträgern elektronisch abzurechnen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hatte die Aufgabe, die einheitlichen Grundsätze festzulegen (Amtliche Verlautbarungen 146/2002). Mit Gültigkeit ab 15. März 2004 wurden die einheitlichen Grundsätzen novelliert.
die EDV-Abrechnung der Apotheker
Veröffentlichung im Internet
Mit der 60. ASVG-Novelle hat der Gesetzgeber bestimmt, dass ab 1. Jänner 2004 alle Apotheker verpflichtet sind, die erbrachten Leistungen mit den Krankenversicherungsträgern elektronisch abzurechnen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hatte die Aufgabe, die einheitlichen Grundsätze festzulegen (Amtliche Verlautbarungen 146/2002). Mit Gültigkeit ab 15. März 2004 wurden die einheitlichen Grundsätzen novelliert.
Im Zuge der Verhandlungen zu dem mit 1. April 2006 in Kraft getreten neuem Apothekergesamtvertrag, wurde auch eine neue Organisationsbeschreibung (gültig ab Juli 2006) ausgearbeitet.
Sie finden hier diese einheitlichen Grundsätze sowie die für die EDV - Abrechnung relevante Organisationsbeschreibung.
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