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Ärztliche Hilfe

Jeder Versicherte kann den behandelnden Arzt frei wählen und Glossarbegriff anzeigen ärztliche Hilfe bei
  • freiberuflichen Vertragsärzten
  • Ärzten in Vertrags-Gruppenpraxen
  • Ärzten in eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger (Ambulatorien)
  • Ärzten in Vertragseinrichtungen (z. B. Krankenhausambulanzen)
oder bei
  • Wahlärzten
  • Ärzten in Wahl-Gruppenpraxen und
  • Ärzten in Wahleinrichtungen
in Anspruch nehmen.

Ärzte stehen nicht immer mit allen Krankenversicherungsträgern in einem Vertragsverhältnis.

Bei Vertragsärzten erhalten Sie vertraglich festgelegte Leistungen, die durch Ihren Krankenversicherungsträger gedeckt sind. Bei einigen Versicherungsträgern sind Kostenbeteiligungen vorgesehen, die im Nachhinein vorgeschrieben werden.

Wahlärzte (Ärzte ohne Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger) können das Honorar frei bestimmen, ohne an vorgegebene Tarife gebunden zu sein. Sie müssen die Rechnung selbst bezahlen, erhalten jedoch einen Teil der Kosten von Ihrem Träger rückerstattet.

Wir empfehlen Ihnen daher, schon vor Behandlungsbeginn die Kostenfrage mit dem Arzt bzw. die Höhe der gebührenden Kostenerstattung mit Ihrem Krankenversicherungsträger abzuklären.


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