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Gesundmeldung
Stethoskop + Krankenakt Ein vom behandelnden Arzt festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.


Einige Krankenversicherungsträger bieten aber auch die Möglichkeit, sich selbst gesund zu melden. Wählen Sie dazu rechts Ihre zuständige Krankenkasse aus.

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