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Urlaubskrankenscheinbestellung

Inland

Urlaub am See Für Reisen im Inland benötigen Sie keinen Urlaubskrankenschein, es genügt die e-card.


Ausland

Urlaub unter Palmen Wenn Sie Ihren Urlaub in einem EU-Staat, einem EWR-Staat oder der Schweiz verbringen, gilt die auf der Rückseite der e-card aufgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) als Nachweis.
Für den Fall, dass Sie noch keine e-card/EKVK haben, fordern Sie bitte eine provisorische Ersatzbescheinigung an.

Für Reisen in Länder, mit denen Österreich ein Zwischenstaatliches Abkommen in der Krankenversicherung getroffen hat, empfehlen wir die Besorgung eines "Urlaubskrankenscheines“.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger.
Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2013
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