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Login (Systemanmeldung)

Allgemeine Informationen

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Um authentifizierungs(nachweis)pflichtige Transaktionen im Internetportal der österreichischen Sozialversicherung ausführen zu können, ist eine Systemanmeldung (Authentifizierung) Voraussetzung. Diese Authentifizierung kann mittels Bürgerkarte sowie für manche e-Services durch Eingabe eines Benutzernamens erfolgen.
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Voraussetzungen

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Zur Systemanmeldung (Authentifizierung) benutzen Sie bitte

  • Handy Signatur bzw. Bürgerkarte oder
  • Benutzername und Kennwort (anonymer/identifizierter Benutzer).
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Zuständige Stelle

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Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
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Verfahrensablauf (Zugang zum Service)

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Wählen Sie bitte "Service Login".

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Erforderliche Unterlagen

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Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
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Kosten

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Bei Benutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
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Zusätzliche Informationen

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Alle Informationen zur Ausstellung einer Bürgerkarte oder einer Handy Signatur finden Sie auf www.buergerkarte.at/aktivieren.de.php.

Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:

Über das Online-Formular können Sie sich Benutzername und Kennwort selber vergeben.

Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
  • Wählen Sie die Variante des Anonymen Benutzers, können Sie nur Transaktionen ausführen, die kein Identifikationserfordernis haben.
  • Wählen Sie die Variante des Identifizierten Benutzers, können Sie auch verschiedene Services mit personenbezogenen Daten nutzen.
Außerdem können Sie die Vergabe von Benutzername und Kennwort bei einem Sozialversicherungsträger anfordern (unter Angabe der Sozialversicherungsnummer).

Nach ausreichender Prüfung der Identität übergibt der  Sozialversicherungsträger Benutzername und Kennwort. Entweder bei einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises. Oder durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief.

Welche Art der Anmeldung bei den einzelnen Online-Services erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Verfahrensinformation zu den einzelnen Services.

ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung der Zugangsdaten per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.
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Fragen und Antworten

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Weitere Informationen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".

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Zuletzt aktualisiert am 18. April 2013
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