Login (Systemanmeldung)
Allgemeine Informationen Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf (Zugang zum Service) Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen

Um authentifizierungs(nachweis)pflichtige Transaktionen im Internetportal der österreichischen Sozialversicherung ausführen zu können, ist eine Systemanmeldung (Authentifizierung) Voraussetzung. Diese Authentifizierung kann mittels Bürgerkarte sowie für manche e-Services durch Eingabe eines Benutzernamens erfolgen.
Voraussetzungen

Zur Systemanmeldung (Authentifizierung) benutzen Sie bitte
- Handy Signatur bzw. Bürgerkarte oder
- Benutzername und Kennwort (anonymer/identifizierter Benutzer).
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten

Bei Benutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen

Alle Informationen zur Ausstellung einer Bürgerkarte oder einer Handy Signatur finden Sie auf www.buergerkarte.at/aktivieren.de.php.
Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:
Über das Online-Formular können Sie sich Benutzername und Kennwort selber vergeben.
Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Wählen Sie die Variante des Anonymen Benutzers, können Sie nur Transaktionen ausführen, die kein Identifikationserfordernis haben.
- Wählen Sie die Variante des Identifizierten Benutzers, können Sie auch verschiedene Services mit personenbezogenen Daten nutzen.
Nach ausreichender Prüfung der Identität übergibt der Sozialversicherungsträger Benutzername und Kennwort. Entweder bei einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises. Oder durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief.
Welche Art der Anmeldung bei den einzelnen Online-Services erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Verfahrensinformation zu den einzelnen Services.
ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung der Zugangsdaten per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.
Fragen und Antworten

Weitere Informationen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".
Zuletzt aktualisiert am
18. April 2013
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