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Auf den Zahn gefühlt
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Die zahnmedizinischen Leistungen umfassen neben der Zahnbehandlung und dem Zahnersatz auch kieferorthopädische Leistungen (Kieferregulierungen).


Diese können 
  • bei Vertragszahnärzten
  • bei Wahlzahnärzten und
  • in Ambulatorien (in eigenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger und in Vertragseinrichtungen)
in Anspruch genommen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Wahlärzte ihre Honorare frei bestimmen können und dabei an keine Tarife gebunden sind. Daher empfiehlt es sich, vor der Behandlung mit Ihrem Krankenversicherungsträger die Kostenfrage abzuklären.
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