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Hauskrankenpflege
Hauskrankenpflege
Die Glossarbegriff anzeigen Hauskrankenpflege schafft die Möglichkeit, den Patienten in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu pflegen. Ob dies im Einzelfall möglich ist, entscheidet der behandelnde Arzt.

Hauskrankenpflege wird über ärztliche Verordnung für vier Wochen gewährt. Ein Verlängerung ist nach Vorlage eines ärztlichen Attests bei Ihrem Krankenversicherungsträger möglich.

Die Glossarbegriff anzeigen Hauskrankenpflege wird ausschließlich von diplomierten Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern auf ärztliche Anordnung erbracht. Sie umfasst nur medizinische Leistungen (Injektionen, Sondenernährung, Wundversorgung). Eine Grundpflege (Haut-, Haar- und Zahnpflege der Patienten) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung des Erkrankten fällt nicht unter medizinische Hauskrankenpflege und kann daher nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers durchgeführt werden.
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