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Patientenverfügung
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Am 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Die Patientenverfügung stellt die schriftlich verfasste Willenserklärung eines Menschen im Falle einer schweren Erkrankung dar. Sie kann im Vorhinein für solche Situationen errichtet werden, in denen man als Patient nicht mehr einsichts-, urteils- oder artikulationsfähig ist (z. B. in einem Koma oder bei Demenz).

Die österreichische Sozialversicherung stellt Hilfsmittel zum Erstellen einer Patientenverfügung kostenlos zum Download zur Verfügung.

Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt, was eine Patientenverfügung ist, was zu beachten und wie vorzugehen ist, um eine wirksame Patientenverfügung zu erstellen.

Dieser Ratgeber ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urhebergesetzes ist ohne Zustimmung des Wiener Patientenanwaltes und des NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Ratgeber darf ausschließlich für den Eigengebrauch von der Homepage geladen und ausgedruckt werden. Jede gewerbliche Nutzung der Arbeiten und Entwürfe ist nur mit Genehmigung des Wiener Patientenanwaltes
und des NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes gestattet.
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Arbeitsbehelf

Die Arbeitsblätter zum Errichten und Durchführen einer Patientenverfügung wurden im Dezember 2001 von Frau Maria Pruckner entwickelt. Im August 2006 wurden die Arbeitsblätter von Herrn Martin Kräftner und Herrn Michael Prunbauer überarbeitet und an das neue Patientenverfügungsgesetz angepasst.

Eine neuerliche Überarbeitung anhand der bisher gemachten Erfahrungen erfolgte im September 2008 durch Frau Dr. Belinda Jahn, Herrn Martin Kräftner und Herrn Michael Prunbauer mit Unterstützung durch die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft.

Dieser Arbeitsbehelf ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urhebergesetzes ist ohne Zustimmung des NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Arbeitsbehelf darf ausschließlich für den Eigengebrauch von der Homepage geladen und ausgedruckt
werden. Jede gewerbliche Nutzung der Arbeiten und Entwürfe ist nur mit Genehmigung des NÖ Patienten- und Pflegeanwaltes gestattet.

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Formular für eine Patientenverfügung

Dieses Formular wird zum Errichten einer Patientenverfügung von Gesundheits- und Justizministerium, der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte, Hospiz Österreich, Caritas, der österreichischen Notariatskammer, der österreichischen Rechtsanwaltskammer und von der österreichischen Ärztekammer unterstützt und empfohlen.
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Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung

Die Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung wird bei den Ausweispapieren getragen und dient dazu, das Gesundheitspersonal auf eine errichtete Patientenverfügung aufmerksam zu machen, wenn ein Patient bei seiner Aufnahme zum Beispiel ohne Begleitung und nicht ansprechbar ist.

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Der Gesetzestext zur Patientenverfügung



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