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Pensionskonto
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Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) wurde ab 01.01.2005 für die meisten Berufsgruppen ein einheitliches Pensionssystem geschaffen. Davon betroffen sind die in der gesetzlichen Pensionsversicherung versicherten Personen sowie die in Bundesbehörden und bestimmten öffentlichen Stellen tätigen Personen. Für all diese ist, wenn sie ab 01.01.1955 geboren sind, ein Pensionskonto eingerichtet.

Allgemeine Informationen

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Ihr persönliches Pensionskonto wird auf Grund der derzeit gespeicherten Beitragsgrundlagen aller Versicherungszeiten Ihres Berufslebens erstellt. Den Stand Ihres persönlichen Pensionskontos können Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen oder wird Ihnen von Ihrer Dienstbehörde übermittelt.

Außerdem besteht die Möglichkeit, mit der Bürgerkarte Ihr persönliches Pensionskonto online einzusehen und Ihre Kontomitteilung auszudrucken.
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Voraussetzungen

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Um dieses elektronische Service der österreichischen Sozialversicherung (e-Service) nutzen zu können benötigen Sie eine Bürgerkarte (Elektronischer Ausweis).
Alle Informationen, wie man eine Bürgerkarte erhalten kann, finden Sie auf www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.
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Zuständige Stelle

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Den Stand Ihres persönlichen Pensionskontos können Sie bei jedem Pensionsversicherungsträger beantragen oder er wird Ihnen von Ihrer Dienstbehörde übermittelt.
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Verfahrensablauf

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Für die Online-Abfrage wählen Sie bitte "Service: Pensionskonto - online".

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Erforderliche Unterlagen

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Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
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Kosten

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Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
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Fragen und Antworten

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Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema", "Informationen bei" , "Mehr im Internet" sowie in den nachstehend angeführten Dokumenten!

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Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2010
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