Medikamente
Der Krankenversicherungsträger übernimmt Kosten für Heilmittel, die von Ihrem Arzt auf einem Kassenrezept verordnet werden.
Manche Medikamente müssen von der Kasse bewilligt werden.
Vom Versicherten ist lediglich eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Von der Entrichtung dieser Gebühr sind jedoch sozial schutzbedürftige Versicherte befreit.
Zum Lesen dieser Broschüre benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Diese Software können Sie über den angeführten Link kostenlos auf Ihrem Computer installieren.
Zuletzt aktualisiert am
17. Mai 2013
Mehr zum Thema
Mehr im Internet
