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Erstattungskodex
Gemäß § 31 Abs. 3 Z 12 ASVG obliegt dem Hauptverband die Herausgabe eines Erstattungskodex (kurz EKO) der Sozialversicherung für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers im niedergelassenen Bereich. In dieses Verzeichnis sind jene für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen, die nach den Erfahrungen im In- und Ausland und dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung und Nutzen für Patienten und Patientinnen im Sinne der Ziele der Krankenbehandlung (§ 133 Abs. 2 ASVG) annehmen lassen.

Der Erstattungskodex, sowie Änderungen dazu, werden im Internet unter www.avsv.at kundgemacht.
Darüber hinaus gibt der Hauptverband zweimal im Jahr ein Druckwerk als Arbeitsbehelf für seine Vertragspartner heraus, das jeweils im Jänner als vollständige Ausgabe und im Juli als Aktualisierung erscheint. Zu Informationszwecken wird dieses auch in elektronischer Form als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass rechtlich verbindlich ausschließlich der unter www.avsv.at verlautbarte Erstattungskodex ist.


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