Heilbehelfe und Hilfsmittel
Heilbehelfe und
Hilfsmittel erhalten Sie über ärztliche Verordnung in ausreichender und zweckentsprechender Ausführung durch unsere Vertragspartner (z. B. Bandagisten, Optiker, Orthopädieschuhmacher). Sowohl für
Heilbehelfe als auch für
Hilfsmittel ist vom Versicherten bzw. Angehörigen ein Kostenanteil zu leisten. Die Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger erfolgt bis zu einer in der
Satzung festgesetzten Höhe.
Sozial schutzbedürftige Versicherte und deren Angehörige sowie Versicherte und Angehörige, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Entrichtung des Kostenanteils befreit.
Ihr Versicherungsträger stellt bestimmte
Heilbehelfe und
Hilfsmittel (Krankenfahrstühle, Sauerstoffgeräte usw.) auch leihweise zur Verfügung.
Weitere Informationen - wie etwa über Bewilligungserfordernisse, medizinische Voraussetzungen und Kostenbeteiligungen - erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Heilbehelfe und
Hilfsmittel (Krankenfahrstühle, Sauerstoffgeräte usw.) auch leihweise zur Verfügung.Weitere Informationen - wie etwa über Bewilligungserfordernisse, medizinische Voraussetzungen und Kostenbeteiligungen - erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
