Kur und Genesung
Kur- und Genesungsaufenthalte werden ausschließlich nach vorheriger ärztlich begründeter Antragstellung und medizinischer Befürwortung durch den Krankenversicherungsträger bewilligt.
Bei diesen Maßnahmen ist unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Versicherten eine tägliche Zuzahlung zu leisten. Sofern nach den geltenden Richtlinien aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit nicht davon abgesehen werden kann.
Zuletzt aktualisiert am 17. August 2010
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