Urlaubsbetreuung
Die e-card ersetzt den Urlaubskrankenschein für den Urlaub im Inland.
Durch die auf der Rückseite aufgebrachte "Europäische Krankenversicherungskarte" benötigen Sie auch in den EU- und EWR-Staaten sowie in der Schweiz keinen Auslandskrankenschein.
Für Bosnien-Herzegowina, Kroatien (*), Mazedonien, Serbien, Montenegro und die Türkei bestehen bilaterale Abkommen. In diesen Ländern gilt – mit Ausnahme von Mazedonien – die EKVK nicht. Sie brauchen einen Urlaubskrankenschein. Im Verhältnis zu Mazedonien kann ab 1.1.2013 aufgrund einer Vereinbarung ebenfalls die EKVK verwendet und wie in der EU direkt dem Leistungserbringer vorgelegt werden.
(*) Kroatien wird mit 1.7.2013 der EU beitreten; ab diesem Zeitpunkt können Sie auch bei einem Urlaub in Kroatien die EKVK verwenden.
Der Urlaubskrankenschein wird für die Dauer des Aufenthaltes ausgestellt und ist generell gebührenfrei. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Antritt Ihrer Urlaubsreise einen Betreuungsschein.
Mit manchen Ländern bestehen keine zwischenstaatlichen Abkommen für die Betreuung im Krankheitsfall.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Zuletzt aktualisiert am
20. Dezember 2012
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