Allgemeine Informationen Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen

Seit 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur noch so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2% seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. Aufgrund der Einführung dieser Obergrenze verwaltet die Sozialversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto.
Die Internetapplikation "Rezeptgebührenkonto" ermöglicht es jedem Versicherten, die eigene Obergrenze der maximal zu bezahlenden Rezeptgebühr sowie die Anzahl der konsumierten Rezepte für das aktuelle Jahr einzusehen. Als zusätzliches Service wird zudem die Anzahl der noch zu konsumierenden Rezepte bis zur Erlangung einer Befreiung angezeigt.
Voraussetzungen

Um dieses elektronische Service der österreichischen Sozialversicherung (e-Service) nutzen zu können benötigen Sie eine Bürgerkarte (Elektronischer Ausweis).
Alle Informationen, wie man eine Bürgerkarte erhalten kann, finden Sie auf www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
Kosten

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Fragen und Antworten

Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema".


