Allgemeine Informationen Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf (Zugang zum Service) Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2008 muss jeder Versicherte nur so lange die Rezeptgebühr zahlen, bis er im laufenden Kalenderjahr mit diesen Zahlungen einen Betrag von 2 % seines Jahresnettoeinkommens erreicht. Danach ist er für den Rest des Kalenderjahres von der Rezeptgebühr befreit. Aufgrund der Einführung dieser Obergrenze verwaltet die Sozialversicherung für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebührenkonto.
Die Internetapplikation "Rezeptgebührenkonto" ermöglicht es jedem Versicherten, die eigene Obergrenze der maximal zu bezahlenden Rezeptgebühr sowie die Anzahl der konsumierten Rezepte für das aktuelle Jahr einzusehen. Als zusätzliches Service wird zudem die Anzahl der noch zu konsumierenden Rezepte bis zur Erlangung einer Befreiung angezeigt.
Voraussetzungen

Zur Systemanmeldung (Authentifizierung) benutzen Sie bitte Handy Signatur bzw Bürgerkarte.
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Verfahrensablauf (Zugang zum Service)
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen Sie keine Unterlagen übermitteln.
Kosten

Bei Nutzung dieses Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen

Alle Informationen zur Ausstellung einer Bürgerkarte oder einer Handy Signatur finden Sie auf www.buergerkarte.at/aktivieren.de.php.
Fragen und Antworten

Weitere Informationen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".

