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Künstliche Befruchtung
Sperma und Eizelle

Seit Beginn des Jahres 2000 ist das sogenannte IVF-Fonds-Gesetz in Kraft.



Damit wurde festgelegt, dass für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation, IVF) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen der Großteil der Behandlungskosten von einem Fonds übernommen wird.

Die Betreuung muss durch Krankenanstalten oder in Instituten erfolgen, mit denen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde.
Zuletzt aktualisiert am 07. Juli 2010
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