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Online-Ratgeber Mitversicherung von Angehörigen
Frau mit Kindern vor Laptop In der Krankenversicherung umfasst der Personenkreis der anspruchsberechtigten Angehörigen bestimmte, im Wesentlichen zum Kreis der Familie des Versicherten gehörende Personen. Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Angehörigen u.a. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und nicht selbst einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Die Mitversicherung für Angehörige ist - bis auf wenige Ausnahmen – beitragsfrei.

Informieren Sie sich mit Hilfe dieses Ratgebers über die Details zur Mitversicherung.

Zuletzt aktualisiert am 11. Februar 2013
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