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Online-Ratgeber Mitversicherung von Angehörigen
Frau mit Kindern vor Laptop In der Krankenversicherung umfasst der Personenkreis der anspruchsberechtigten Angehörigen beinahe alle nicht versicherten Personen, die mit dem Versicherten im Familienverband wohnen.

Prinzipiell ist der Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. 

Informieren Sie sich mittels dieses Ratgebers interaktiv und unkompliziert, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Mitversicherung vorliegen.
Zuletzt aktualisiert am 21. Juni 2010
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