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Online-Ratgeber Rezeptgebührenbefreiung
Medikamente liegen auf Geldschein Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt die Kosten für Heilmittel und Medikamente, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Vom Versicherten ist lediglich eine Rezeptgebühr zu entrichten.

Die Begleichung dieser Gebühr kann jedoch gerade für sozial schlechter abgesicherte oder chronisch kranke Personen eine spürbare finanzielle Belastung sein.

Glücklicherweise besteht jedoch die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezeptgebühr. Prüfen Sie hier interaktiv und unkompliziert, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen.
Zuletzt aktualisiert am 06. April 2010
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