Pensionen im Überblick
In der Pensionsversicherung wird zwischen Eigenpensionen (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und Hinterbliebenenpensionen (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.
Eigenpensionen
- Alterspension
- Korridorpension
- Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
- vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Übergangsbestimmung
- krankheitsbedingte Pensionen
- Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
- Invaliditätspension (Arbeiter) bzw.
- Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende und Bauern)
Hinterbliebenenpensionen
- Witwen(Witwer)pension
- Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen
- Waisenpension
Anspruch auf eine Pension besteht bei
- Eintritt des Versicherungsfalles
Es gibt folgende Versicherungsfälle:
Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
und - Erfüllung der Mindestversicherungszeit
und
- Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen zu den jeweilgen Pensionsarten entnehmen Sie bitte den Websites der Pensionsversicherungsträger (siehe rechts oben "Informationen bei").
Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2010

