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Pensionen im Überblick

In der Pensionsversicherung wird zwischen Eigenpensionen (Leistungen, die aus einem eigenen Versicherungsverhältnis gebühren) und Hinterbliebenenpensionen (Leistungen, die aus dem Versicherungsverhältnis eines/einer Verstorbenen entstehen) unterschieden.

Eigenpensionen

  • Alterspension
  • Korridorpension
  • Schwerarbeitspension (seit 01.01.2007)
  • vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer - Übergangsbestimmung
  • krankheitsbedingte Pensionen
    • Berufsunfähigkeitspension (Angestellte)
    • Invaliditätspension (Arbeiter) bzw.
    • Erwerbsunfähigkeitspension (Gewerbetreibende und Bauern)

Hinterbliebenenpensionen

  • Witwen(Witwer)pension
  • Pension für hinterbliebene eingetragene Partner/innen
  • Waisenpension

Anspruch auf eine Pension besteht bei
  • Eintritt des Versicherungsfalles
    Es gibt folgende Versicherungsfälle:
    Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod
    und
  • Erfüllung der Mindestversicherungszeit
    und
  • Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen
    soweit sie für die einzelnen Pensionsleistungen vorgesehen sind.
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Pensionsarten entnehmen Sie bitte den Websites der Pensionsversicherungsträger (siehe rechts oben "Informationen bei").
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