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Meldung eines Neugeborenen
In der Regel ist das zuständige Standesamt zur Meldung an die Sozialversicherung verpflichtet. Nach Anzeige der Geburt erfolgt die Meldung automatisch. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Ihr Kind kann laut Gesetz bei Mutter und Vater mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile krankenversichert sind. Für eine Mitversicherung informieren Sie die zuständigen Krankenversicherungsträger (von Mutter und/oder Vater) über die Geburt des Kindes.

Falls der Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ist, das Kind aber bei ihm mitversichert werden soll, muss ein Vaterschaftsnachweis erbracht werden (Anerkennung der Vaterschaft, Urteil über die Feststellung der Vaterschaft).

Nach erfolgter Meldung senden wir dem Kind eine eigene e-card zu. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Zuletzt aktualisiert am 06. Juli 2010
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