Anforderung einer Beitragskontonummer
Allgemeine Informationen

Für jeden Dienstgeber, der Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, existiert zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer. Einem Unternehmen können, je nachdem wie viele Filialen, Außenstellen etc. bestehen, mehrere Beitragskontonummern zugewiesen werden. Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen, Beitragsnachweisungen usw.) und Zahlungseingänge sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt.
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf

Mit den Links auf der rechten Seite können Sie online beim jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger eine Beitragskontonummer anfordern. Das Onlineformular wird direkt an die zuständige Stelle übermittelt.
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
Kosten

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
