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Gesundheitsvorsorge

Aufgaben und Ziel

Fahrradergometrie Im Gegensatz zu den "wiederherstellenden" Rehabilitationsmaßnahmen dienen die Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge der vorbeugenden Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Versicherten.


Bei PensionsbezieherInnen stellen die Aufrechterhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität und die Vermeidung der Pflegebedürftigkeit die Ziele dieser Leistungen dar.

Dazu kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
  • stationäre Aufenthalte in Kur- und Rehabilitationseinrichtungen (Eigene Einrichtungen der Sozialversicherungsträger oder Vertragseinrichtungen),
  • Kostenzuschüsse zu einem Aufenthalt in Kuranstalten oder Kurorten,
  • ambulante (Nach-)Behandlungen und Trainingsmaßnahmen sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme von Reise- oder Transportkosten zwischen Wohnort und Behandlungseinrichtung.

 

Diese Maßnahmen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Weitere Informationen über die Anspruchsberechtigung, die Kostenbeteiligung usw. finden Sie bei Ihrem zuständigen Glossarbegriff anzeigen Pensionsversicherungsträger (klicken Sie rechts unter "Informationen bei").
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