Kriegsgefangenenentschädigung
Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz sieht vor, dass österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen über Antrag eine Entschädigung zu gewähren ist, wenn sie
- im Verlauf des ersten oder zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten, oder
- sich auf Grund politischer oder drohender politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes außerhalb Österreichs aufgehalten haben und aus politischen oder militärischen Gründen von einer ausländischen Macht festgenommen und nach Beginn des zweiten Weltkrieges angehalten wurden, oder
- im Verlauf des zweiten Weltkrieges oder während der Besetzung Österreichs durch die Alliierten Mächte von einer ausländischen Macht aus politischen oder militärischen Gründen festgenommen und angehalten wurden.
