Versicherungsfälle
In der Unfallversicherung gibt es zwei Versicherungsfälle: den Arbeitsunfall (Dienstunfall bei der BVA) und die Berufskrankheit.
Leistungen aus der Unfallversicherung können grundsätzlich nur dann beansprucht werden, wenn der Versicherungsfall mit der versicherten Tätigkeit im ursächlichen Zusammenhang steht.
Leistungen aus der Unfallversicherung können grundsätzlich nur dann beansprucht werden, wenn der Versicherungsfall mit der versicherten Tätigkeit im ursächlichen Zusammenhang steht.

