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Wer ist wo versichert
75645.JPG Die Sozialversicherung gliedert sich in drei Zweige - Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Für die Durchführung der einzelnen Versicherungszweige sind in den meisten Fällen unterschiedliche Versicherungsträger zuständig.

Die Gebietskrankenkassen sind nur für die Durchführung der Krankenversicherung zuständig - die Sozialversicherungsanstalt der Bauern führt sowohl Kranken-, Unfall- als auch die Pensionsversicherung durch.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir im Menüpunkt "Versicherungsträger" die Zuständigkeit der einzelnen Sozialversicherungsträger in einer Übersicht zusammengestellt.
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