Teilversicherungen
Teilversicherung bedeutet eine Pflichtversicherung in einem oder in zwei Zweigen der Sozialversicherung.
Teilversicherung in der Krankenversicherung:
Teilversicherung in der Krankenversicherung:
- Bezieher einer Pension nach dem ASVG
- Bezieher von Übergangsgeld aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
- Selbstständig Erwerbstätige, die Mitglieder einer Wirtschaftskammer sind
- Selbstständig Erwerbstätige ohne Gewerbeberechtigung (Neue Selbstständige)
- Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Schüler und Studenten
- geringfügig beschäftigte Dienstnehmer bzw. geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer
- "Neue Vertragsbedienstete" des Bundes
(Dienstverhältnis ab 1.1.1999) - "Neue Vertragsbedienstete" der Länder und Gemeinden
(Dienstverhältnis ab 1.1.2001) - Dienstnehmer von Universitäten (ab 1.1.2004)
- Dienstnehmer der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (ab 1.1.2004)
