Derzeit kann es zu Beeinträchtigungen beim Login und bei der Nutzung von einzelnen Services kommen.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Auswahl Channel mySV Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel ÜBER UNS
Teilversicherungen
Teilversicherung bedeutet eine Pflichtversicherung in einem oder in zwei Zweigen der Sozialversicherung.

Teilversicherung in der Krankenversicherung:
  • Bezieher einer Pension nach dem ASVG
  • Bezieher von Übergangsgeld aus der Pensionsversicherung nach dem ASVG
  • Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
Teilversicherung in der Unfallversicherung:
  • Selbstständig Erwerbstätige, die Mitglieder einer Wirtschaftskammer sind
  • Selbstständig Erwerbstätige ohne Gewerbeberechtigung (Neue Selbstständige)
  • Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, zu Geschäftsführern bestellte Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Schüler und Studenten
  • geringfügig beschäftigte Dienstnehmer bzw. geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer
Teilversicherung in der Pensionsversicherung:
  • "Neue Vertragsbedienstete" des Bundes
    (Dienstverhältnis ab 1.1.1999)
  • "Neue Vertragsbedienstete" der Länder und Gemeinden
    (Dienstverhältnis ab 1.1.2001)
  • Dienstnehmer von Universitäten (ab 1.1.2004)
  • Dienstnehmer der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (ab 1.1.2004)
Drucken