Schüler und Studenten
Für Schüler und Studenten besteht die Pflichtversicherung nur für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es gibt jedoch eine Einschränkung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle im Zusammenhang mit der Schulausbildung oder dem Studium (Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Lehrausgängen, Schullandwochen, Schulschikursen).
Es gibt jedoch eine Einschränkung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle im Zusammenhang mit der Schulausbildung oder dem Studium (Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen, Lehrausgängen, Schullandwochen, Schulschikursen).
Schüler
Die Unfallversicherung umfasst - unabhängig von der Staatszugehörigkeit bzw. ob eine öffentliche oder private Schule besucht wird - Schüler an
- allgemein bildenden Pflichtschulen
- berufsbildenden Schulen und
- allgemein bildenden höheren Schulen und Akademien
Studenten
Die Unfallversicherung der Studenten besteht für die ordentlichen Hörer österreichischer Staatsangehörigkeit sowie Studenten der Vertragsstaaten an Universitäten und Hochschulen.
Zuständig für die Unfallversicherung der Schüler und Studenten ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Hinsichtlich der Krankenversicherung von Schülern und Studenten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Kapitel "Angehörige".
Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2010

