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Angehörige
In der Krankenversicherung umfasst der Personenkreis der anspruchsberechtigten Angehörigen beinahe alle nicht versicherten Personen, die mit dem Versicherten im Familienverband wohnen.

Eltern mit Kind

Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Angehörigen u. a. ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und nicht selbst einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen bzw. bei einer Krankenfürsorgeeinrichtung versichert sind.
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