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Freiwillige Versicherung
Personen, die nicht von der Glossarbegriff anzeigen Pflichtversicherung erfasst sind bzw. Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, können eine freiwillige Versicherung beantragen. Für die Begründung einer freiwilligen Versicherung ist immer ein Antrag erforderlich. Wenn ein Antrag vom Antragsteller abgegeben wird und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dann hat der Versicherungsträger die Versicherung anzunehmen. Sonst muss der Antrag auf freiwillige Versicherung abgelehnt werden.

Durch eine freiwillige Versicherung erlangen Sie einen Versicherungsschutz bzw. Sie wahren diesen. Oder Sie kommen in den Genuss von höheren Leistungen.

Nähere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Versicherungsträger.

Krankenversicherung

ASVG
  • Selbstversicherung
  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

B-KUVG
  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

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  • Weiterversicherung
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Unfallversicherung

ASVG
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BSVG
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Pensionsversicherung

ASVG
  • Weiterversicherung
  • Weiterversicherung für pflegende Angehörige
  • Höherversicherung
  • Selbstversicherung
  • Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
  • Selbstversicherung für Pflegezeiten eines behinderten Kindes
  • Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung nach dem 31.12.2004
  • Selbstversicherung für pflegende Angehörige

GSVG
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  • Weiterversicherung für pflegende Angehörige
  • Höherversicherung
  • Selbstversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung nach dem 31.12.2004

BSVG
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