Wer macht die Meldung
Grundsätzliche Aufgaben des Dienstgebers sind
Nur im Bereich der Sondergesetze (BSVG, GSVG) trifft diese Verpflichtung den Versicherten selbst.
Die Zuständigkeit zur Durchführung der Meldungen ist in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Für nähere Informationen wählen Sie die entsprechende Berufsgruppe aus.
- die An- bzw. Abmeldungen von Versicherten
- die Erteilung von Auskünften und
- die Beitragspflicht
Nur im Bereich der Sondergesetze (BSVG, GSVG) trifft diese Verpflichtung den Versicherten selbst.
Die Zuständigkeit zur Durchführung der Meldungen ist in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Für nähere Informationen wählen Sie die entsprechende Berufsgruppe aus.
