Entgeltfortzahlung
Stand: 1.1.2013
Ist ein Arbeitnehmer durch Krankheit, Unglücksfall bzw. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit an der Leistung seiner Arbeit verhindert, haben die Dienstgeber für die Dauer des Anspruches auf Entgeltfortzahlung die Sozialversicherungsbeiträge weiter zu entrichten.
Der jeweilige arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich nach dem für das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis gültigen Gesetz (z. B. Angestellten-, Entgeltfortzahlungs-, Gutsangestellten-, Schauspieler-, Landarbeits-, Vertragsbedienstetengesetz).
Ist der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, besteht nur dann Beitragspflicht, wenn das gewährte oder gebührende Entgelt das Ausmaß von 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge (Entgelt) vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erreicht bzw. überschreitet.
Der jeweilige arbeitsrechtliche Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich nach dem für das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis gültigen Gesetz (z. B. Angestellten-, Entgeltfortzahlungs-, Gutsangestellten-, Schauspieler-, Landarbeits-, Vertragsbedienstetengesetz).
Ist der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, besteht nur dann Beitragspflicht, wenn das gewährte oder gebührende Entgelt das Ausmaß von 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge (Entgelt) vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erreicht bzw. überschreitet.
Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung
Dienstgeber mit weniger als 51 Dienstnehmern erhalten von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) auf Antrag Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung. Der Antrag auf Zuschüsse ist innerhalb von drei Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches zu stellen.
Weitere Informationen bzw. die Voraussetzungen für den Erhalt dieser 50%igen Zuschussleistung zur Entgeltfortzahlung können Sie unter dem Link "AUVA: Entgeltfortzahlung" in der rechten Navigationsleiste abrufen.
Weitere Informationen bzw. die Voraussetzungen für den Erhalt dieser 50%igen Zuschussleistung zur Entgeltfortzahlung können Sie unter dem Link "AUVA: Entgeltfortzahlung" in der rechten Navigationsleiste abrufen.
Zuletzt aktualisiert am
20. Februar 2013
