WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU)
Stand: 1.1.2013
Allgemeine Informationen Vorteile Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Anmeldung Verfahrensablauf Weitergabe von Berechtigungen Kosten Fragen und Antworten
Die Kundenfreundlichkeit im Bereich der elektronischen Kommunikation innerhalb der Sozialversicherung soll verbessert werden, indem wichtige Funktionalitäten für die Kunden (Dienstgeber, Versicherte und Bevollmächtigte) im Web angeboten werden.
Allgemeine Informationen
Das Projekt WEBEKU betreibt die Umsetzung der Online-Kontoinformation. Kunden erhalten eine aktuelle Sicht auf die Beitragskonten bei allen Gebietskrankenkassen.
Unternehmen, die der "AuftraggeberInnenhaftung" unterliegen, können zusätzlich ihr Auftragnehmerkonto einsehen. Eine elektronische Antragstellung (z. B. Guthabenauszahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurde ebenso wie die Abfrage des Beschäftigtenstandes umgesetzt.
Unternehmen, die der "AuftraggeberInnenhaftung" unterliegen, können zusätzlich ihr Auftragnehmerkonto einsehen. Eine elektronische Antragstellung (z. B. Guthabenauszahlung, Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurde ebenso wie die Abfrage des Beschäftigtenstandes umgesetzt.
Vorteile
- Orts- und zeitunabhängiger Zugriff
- Tagesaktuelle Daten
- Benutzerfreundliche Anwendung
- Einfache Administration
- Rasche Möglichkeit zur Reaktion
- Verminderung von Rückfragen
- Verringerung der Papierflut
Voraussetzungen
Zur Authentifizierung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Authentifizierung mit Handy Signatur oder "Bürgerkarte"
- Authentifizierung mit Benutzername und Kennwort
Zuständige Stelle
SV Service Center
Tel.: 05 01 24 6200
Bitte im Inland die erste Null nie weglassen!
Tel.: 05 01 24 6200
Bitte im Inland die erste Null nie weglassen!
Verfahrensablauf Anmeldung
Anmeldung ohne "Bürgerkarte"
- Für eine Erstanmeldung ist eine schriftliche Antragstellung erforderlich.
Verfahrensablauf Weitergabe von Berechtigungen
Mit "Bürgerkarte"
Ohne "Bürgerkarte"
- Sie können Ihre bestehenden Rollen auch an registrierte Benutzer weitergeben. Diese Weitergabe kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Ohne "Bürgerkarte"
- Eine Weitergabe kann auch mittels schriftlicher Antragstellung durch die Sozialversicherung erfolgen.
Kosten
Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Fragen und Antworten
In der rechten Navigationsleiste finden Sie weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen.
Zuletzt aktualisiert am
21. Februar 2013
Informationen bei
