Grunddaten zur Krankenversicherung
Allgemeine Informationen Voraussetzungen Zuständige Stelle Verfahrensablauf Erforderliche Unterlagen Kosten Zusätzliche Informationen Fragen und Antworten
Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Ihre Daten rund um das Thema Krankenversicherung. Sie können erfahren, bei welchem Sozialversicherungsträger Sie krankenversichert sind, ob Angehörige über Sie mitversichert sind oder bei wem gegebenenfalls Sie selbst mitversichert sind, so Sie nicht bereits auf Grund eigener Erwerbstätigkeit versichert sein sollten.
Voraussetzungen

Um das elektronische Service der Online-Abfrage Ihrer Versicherungszeiten nutzen zu können benötigen Sie eine Bürgerkarte (Elektronischer Ausweis).
Alle Informationen, wie man eine Bürgerkarte erhalten kann, finden Sie auf www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.
Dieses elektronische Service der österreichischen Sozialversicherung (e-Service) können Sie mittels einer der beiden folgenden Methoden nutzen:
- Bürgerkarte zur Authentifizierung mit einer Bürgerkarte
- Benutzername-Kennwort zur Authentifizierung mit Benutzername und Kennwort
Zuständige Stelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Verfahrensablauf

Sollten Sie bereits im Besitz einer Bürgerkarte sein, oder sich mittels Benutzername und Kennwort anmelden wollen, wählen Sie bitte "Service: Abfrage - Grunddaten zur Krankenversicherung".
Erforderliche Unterlagen

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
Kosten

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen

Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:
Eine Person beantragt bei einem Sozialversicherungsträger die Vergabe eines Sets von Benutzername-Kennwort (unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer).
Der Sozialversicherungsträger übergibt Benutzername und Kennwort nach ausreichender Prüfung der Identität entweder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief.
ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung der Zugangsdaten per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.
Fragen und Antworten

Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".
Zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2010
Mehr zum Thema
Kontakt

