Download Auf einen Blick Die neue Sozialleistung im Detail Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens Mindestobergrenze Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens Gutschriften Garantierter Datenschutz Die Rolle der e-card als Schlüsselkarte Weitere Infos Türkisch Albanisch Serbisch, Kroatisch
EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH
- Befreiung ab Erreichen der 2%-Nettoeinkommensgrenze
- Bestehende Befreiungen bleiben aufrecht
- Datenschutz gesichert
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Auf einen Blick
Nun hat der Gesetzgeber aber eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, damit mehr Versicherte als bisher von der Rezeptgebühr befreit werden. Speziell Menschen mit hohem Medikamentenbedarf und geringem Einkommen werden damit spürbar entlastet. Für jeden Versicherten wird künftig ein Konto der bezahlten Rezeptgebühren geführt. Diese werden mit dem Nettoeinkommen verglichen. Sobald die addierten bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2% des Jahresnettoeinkommens erreichen, tritt für das restliche Kalenderjahr ohne Antrag eine Befreiung ein. Sobald diese Befreiung im System errechnet wurde, wird sie dem Arzt über das e-card-System beim Ausstellen eines Rezepts angezeigt. Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept, der Versicherte muss in der Apotheke keine Rezeptgebühr mehr bezahlen.
Die neue Sozialleistung im Detail
Die Sozialversicherung legt dabei für jeden Versicherten ein eigenes Rezeptgebühren-Konto an. Auf der einen Seite wird das Jahresnettoeinkommen (siehe "die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens“) verbucht, auf der anderen Seite werden die im laufenden Jahr bezahlten Rezeptgebühren addiert. Sobald diese eine Summe von 2% des Nettoeinkommens erreichen, wird dieser Umstand dem Arzt, der ein Medikament verschreibt, bzw. der Ordinationshilfe beim Stecken der e-card angezeigt. In der Ordination sieht man nur, dass eine Befreiung vorliegt - nicht aber aus welchem Grund! Wie bisher wird die Befreiung von der Rezeptgebühr auf dem Rezept vermerkt. In der Apotheke wird dem Versicherten diese Gebühr dann nicht mehr in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung des Jahresnettoeinkommens
- bei Pensionisten aufgrund der aktuellen Nettopension
- bei Erwerbstätigen aufgrund der der Sozialversicherung bekannten aktuellsten Jahresbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung
Die Einkünfte von Mitversicherten wie Ehepartner oder Kinder werden bei der Berechnung des Nettoeinkommens nicht berücksichtigt. Rezeptgebühren, die vom Versicherten für Mitversicherte bezahlt wurden, werden für die Erreichung seiner 2%-Obergrenze mit eingerechnet. Das bedeutet, dass dadurch die Obergrenze rascher erreicht wird.
Wird die Rezeptgebührenobergrenze im laufenden Jahr erreicht, so wird die Befreiung dem Arzt bzw. der Ordinationshilfe nach Stecken der e-card in das Lesegerät angezeigt. Der Arzt vermerkt die Befreiung auf dem Rezept, der Versicherte muss keine Rezeptgebühr mehr bezahlen.
Mindestobergrenze
Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens
Gutschriften
Hierzu ein Beispiel:
Für einen Versicherten wird für das Jahr 2008 ein Jahresnettoeinkommen 12.240 Euro ermittelt (dieses entspricht der durchschnittlichen Alterspension von monatlich netto rund 1.020 Euro). Seine Rezeptgebührenobergrenze liegt daher bei 244,80 Euro oder 51 Rezeptgebühren. Der Versicherte hat aufgrund einer chronischen Erkrankung 8 Rezeptgebühren pro Monat zu bezahlen. Er erreicht daher seine Rezeptgebührenobergrenze mit Zahlung der 51. Rezeptgebühr im Juli. Die im Juli bezahlten Rezeptgebühren werden dem Hauptverband aufgrund der technischen Abläufe jedoch erst im Laufe des Septembers bekannt. Der Versicherte wird daher erst für die im Oktober bezahlten Rezeptgebühren aufgrund des Erreichens seiner Rezeptgebührenobergrenze befreit. Er hat daher im Jahr 2008 mindestens 13 Rezeptgebühren zuviel bezahlt. Diese werden im für das Jahr 2009 gutgeschrieben. Wird das Guthaben (z.B. wegen einer Besserung des Gesundheitszustandes) im Jahr 2009 nicht aufgebraucht, wird es ins Jahr 2010 übertragen.
Garantierter Datenschutz
Die Rolle der e-card als Schlüsselkarte
Weitere Infos
Türkisch
„Reçete harcından muafiyetin tespiti sigorta kurumunuzun görevidir. Lütfen 050124 3360 numaralı telefondan REGO-Serviceline başvurunuz.“
Bununla ilgili olarak siz ve hastalarınız için ayrıntılı bir broşür hazırlanacak ve mümkün olan en kısa sürede iletilecektir.
Albanisch
Për këtë ne do të përpilojmë për Ju dhe pacientët Tuaj një broshurë të hollësishme informative, të cilën ne do t’jua dërgojmë sa më shpejt që të jetë e mundur.
Serbisch, Kroatisch
Utvrđivanje prava na oslobađanje od obaveze plaćanja takse na recepte je zadaća Vašeg nosioca osiguranja. Molimo Vas da se obratite REGO-servisnoj liniji pod telefonskim brojem 050124 3360.“
Pored toga ćemo za Vas i Vaše pacijente sačiniti informativnu brošuru, koju ćemo Vam dostaviti što pre.
Rezeptgebührenobergrenze


