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Formalversicherung
Werden Personen, die die notwendigen Voraussetzungen für eine Pflicht- oder freiwillige Versicherung nicht erfüllen, irrtümlich angemeldet und nimmt der Versicherungsträger die Beiträge entgegen, so spricht man von einer Formalversicherung.

Die Formalversicherung dient dem (Vertrauens-)Schutz des (vermeintlich) Versicherten und hat die gleichen Rechtswirkungen wie eine Pflichtversicherung. Sie ist sowohl für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, nicht aber für die Arbeitslosenversicherung vorgesehen.

Voraussetzungen für die Formalversicherung
  • keine Pflichtversicherung nach dem ASVG oder einem anderen Bundesgesetz
  • ununterbrochene und unbeanstandete Entgegennahme der Beiträge für drei Monate
  • vorbehaltlose und nicht vorsätzlich unrichtig erstattete Anmeldung


Ende der Formalversicherung

Die Formalversicherung endet mit dem Tag der Zustellung des Bescheides des Versicherungsträgers über das Ausscheiden aus der Versicherung (Zustellnachweis). In der Pensionsversicherung endet sie spätestens mit dem Tag vor dem Stichtag.

Zuletzt aktualisiert am 15. Juli 2010
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