Gesundmeldung
Stethoskop + Krankenakt Ein vom behandelnden Arzt festgestellter Krankenstand bleibt aufrecht solange Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.

Bei einigen Krankenversicherungsträgern ist es möglich, die Wiederaufnahme (während oder nach ärztlicher Behandlung) der Beschäftigung zu melden. Wählen Sie dazu Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger aus.
Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2013