
Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die den "Auslandskrankenschein" (Formular E 111), "Urlaubskrankenschein") für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z. B. Urlaubsreisen, Dienstreisen) in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz ersetzt.
Geltungsbereich der EKVK Gültigkeit der EKVK Warum hat die Europäische Krankenversicherungskarte ein Ablaufdatum? Sie haben noch keine e-card (EKVK)? Leistungserbringung Verlust, Diebstahl, Beschädigung Aufenthalt außerhalb der EU bzw. des EWR 'Rest der Welt' Download - Folder
Die EKVK ist nur optisch lesbar. Der auf der EKVK unter "Kennnummer des Trägers" abgekürzt angeführte Versicherungsträger muss nicht der Versicherungsträger sein, bei dem Sie versichert sind. Es handelt sich bei der Angabe in diesem Feld nur um die Bezeichnung einer Ansprechstelle im Inland für den Fall, dass ausländische Versicherungsträger für Sie Leistungen abrechnen. Ihre EKVK gilt für alle Versicherungsträger. Wenn sich Ihre Versicherungsträgerzugehörigkeit ändert, muss die Karte nicht umgetauscht werden.
Geltungsbereich der EKVK
EU-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien (ab 1.7.2013), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil)
EWR-Staaten:
Island, Liechtenstein, Norwegen
EFTA-Staat:
Schweiz
Vertragsstaat:
Darüber hinaus gilt die EKVK aufgrund einer bilateralen Vereinbarung seit 1.1.2013 auch in Mazedonien.
Gültigkeit der EKVK
Warum hat die Europäische Krankenversicherungskarte ein Ablaufdatum?
Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer auf der EKVK wird automatisch eine neue e-card mit EKVK ausgestellt werden. Diese wird mittels Begleitschreiben übermittelt.
Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt und es besteht kein Krankenversicherungsschutz mehr in Österreich, ist die EKVK an die zuständige Krankenkasse zurückzugeben.
Wer eine EKVK benutzt, ohne dass ein Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen besteht (z. B. Abmeldung von der Krankenversicherung, Wohnsitzverlegung ins Ausland, eigener Anspruch im Wohnland usw.) haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Sie haben noch keine e-card (EKVK)?
Von den österreichischen Anspruchsberechtigen sollten aber jedenfalls folgende Hinweise beachtet werden:
Die "Ersatzbescheinigung" ist personengebunden. Das heißt, dass für den Versicherten und für jeden anspruchsberechtigten Familienangehörigen ein eigenes Formular durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ausgegeben wird.
Unter dem angeführten Link finden Sie weitere nützliche Informationen der europäischen Union zur EKVK.
Leistungserbringung
Es können alle Sachleistungen in Anspruch genommen werden, die sich unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Fährt jemand nur zum Zwecke der ärztlichen Behandlung ins Ausland, muss für die Kostenübernahme vorher die Zustimmung des zuständigen Krankenversicherungsträgers eingeholt werden.
Die Leistungserbringung richtet sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaates.
In manchen Ländern (z. B. Deutschland) muss beim Leistungserbringer ein Formblatt ausgefertigt werden, in das die Daten der "EKVK", die voraussichtliche Aufenthaltsdauer und die Bestätigung, dass die Reise nicht zum Zweck der Behandlung erfolgte, einzutragen sind.
Verlust, Diebstahl, Beschädigung
Aufenthalt außerhalb der EU bzw. des EWR
Der Auslandskrankenschein ist im Bedarfsfall bei der für den Urlaubsort zuständigen ausländischen Kasse oder zuständigen Behörde vorzuweisen und gegen einen dort gültigen Behandlungsschein einzulösen.
'Rest der Welt'
Hinweis: Die Behandlungskosten müssen auch dann (vorerst) selbst übernommen werden, wenn die EKVK bzw. der Urlaubskrankenschein nicht mitgeführt oder vom ausländischen Leistungserbringer nicht anerkannt wird.
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| Da Behandlungskosten im Ausland oft sehr hoch sind und unsere Ersatzleistung nicht immer kostendeckend ist, empfehlen wir vor Reiseantritt den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung. |
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)