Schritt 1 - Einkommen und Einkommensentwicklung
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Ihre aktuelle monatliche Beitragsgrundlage in der GSVG-Krankenversicherung
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Information zur Beitragsgrundlage
Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53% der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage in der GSVG-Krankenversicherung. Diesen Betrag können Sie Ihrer vierteljährlichen Beitragsvorschreibung entnehmen. Grundsätzlich errechnet sich die vorläufige Beitragsgrundlage aus dem Einkommen laut Einkommensteuerbescheid des drittletzten Jahres. Als Näherungswert können Sie hier also auch Ihr monatliches Einkommen eingeben, wobei Einkommensteile über der Höchstbeitragsgrundlage zu keiner Beitragspflicht führen und sich daher auch auf diese Leistung nicht auswirken.
Die monatliche GSVG-Höchstbeitragsgrundlage 2008 beträgt EUR 4.585,00.
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Details zur vorläufigen Beitragsgrundlage finden Sie hier: Vorläufige Beitragsgrundlagen
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Welche Einkommensentwicklung erwarten Sie für die Zukunft?
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Information zur Einkommensentwicklung
Die Einkommensentwicklung eines Unternehmers ist nur schwer über längere Zeiträume vorhersehbar und ist schon gar nicht linear. Wir empfehlen Ihnen daher, mit mehreren verschiedenen Annahmen zu rechnen, um so eine Vorstellung über mögliche Anspruchshöhen zu erhalten.
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Formularsteuerung
Vorsorgerechner 1.0.0.6
Schritt 1 von 4
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