In der allgemeinen Strahlenschutzverordnung sind für beruflich strahlenexponierte Personen Dosisgrenzwerte festgelegt, die die Gefahr für stochastische Schäden (Krebsrisiko) gering halten und das Eintreten von deterministischen Schäden, d.h. strahlenbedingte Schäden an Geweben verhindern sollen.
Die spezielle Berücksichtigung der Augenlinse ist notwendig, weil diese im Hinblick auf deterministische Schädigung des Gewebes besonders strahlenempfindlich ist.
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