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Entgeltfortzahlung

Die AUVA hat für die Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung ein EFZ Competence Center in Linz eingerichtet, das für die Erledigung der Anträge zuständig ist - siehe Kontakt.


Dienstgeberinnen und Dienstgeber,  die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA folgende Leistungen:

  • Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen Unfall oder Krankheit
  • Differenzvergütung für bestimmte Personengruppen

Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung beschränken sich nicht auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sondern werden grundsätzlich auch bei Privat- bzw. Freizeitunfällen und sonstigen Krankheiten gezahlt.

Ein Anspruch auf Differenzvergütung besteht für Unfälle bestimmter Personengruppen, die sich nach dem 30. Juli 2013 ereignet haben. In folgenden Fällen erhalten Sie die Differenz zwischen dem Zuschuss zur Entgeltfortzahlung und der tatsächlichen Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung einschließlich der Sonderzahlungen vergütet:

  1. bei Unfällen von Mitgliedern oder freiwilligen Helfern einer Blaulichtorganisation im Sinne des § 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG während der Ausbildung, Übung oder im Einsatzfall
  2. bei Unfällen von Personen im Zivil-, Präsenz- oder Ausbildungsdienst während eines Einsatzes im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, die eine Wiederaufnahme ihres Dienstverhältnisses verhindern

Blaulichtorganisationen im Sinne des § 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG sind:

  • Freiwillige Feuerwehren (Feuerwehrverbände)
  • Freiwillige Wasserwehren
  • Österreichisches Rotes Kreuz
  • Freiwillige Rettungsgesellschaften
  • Rettungsflugwacht
  • Österreichischer Bergrettungsdienst
  • Österreichische Wasserrettung
  • Lawinenwarnkommissionen
  • Österreichische Rettungshunde-Brigade
  • Strahlenspür- und -messtrupps

Gesetzestext (EFZ) - www.ris.bka.gv.at

Antragstellung

Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung und Differenzvergütungen werden nur auf Antrag nach Ende der Entgeltfortzahlung gewährt. Die Ermittlung der Leistungen erfolgt in der Reihenfolge der Einbringung der Anträge.

Die Meldung können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at 

Kontakt

CC EFZ - Competence Center für Entgeltfortzahlung
Garnisonstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 5 93 93-32930
Fax: +43 5 93 93-32373
E-Mail: efz@auva.at

Die Kontaktadresse der AUVA-Landesstellen für Entgeltfortzahlung lautet:
Kontaktadressen EFZ

Zu Unrecht geleistete Zuschüsse und Differenzvergütungen (z. B. aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben) können von der AUVA zurückgefordert werden.

Frist für die Antragstellung

Für die Antragstellung steht Ihnen eine Frist von 3 Jahren jeweils ab Beginn einer geleisteten Entgeltfortzahlung offen. Verspätet einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise

  • Der Zuschuss im Falle eines Unfalles erfordert eine ununterbrochene Dauer der jeweiligen Arbeitsverhinderung von mehr als 3 Kalendertagen.
  • Der Zuschuss im Falle einer Krankheit erfordert eine ununterbrochene Dauer der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit von mehr als 10 Kalendertagen, d. h. mehrere, zeitlich nicht zusammenhängende Krankenstände (innerhalb eines Jahres) werden nicht zusammengerechnet.
  • Kuraufenthalte werden je nach zugrundeliegender Diagnose als krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsverhinderung bezuschusst. 
  • Falls zutreffend, schlüsseln Sie bitte zur einwandfreien Berechnung des Zuschusses innerhalb einer durchgehenden Arbeitsverhinderung die einzelnen Zeiten jeweils mit Beginn und Ende auf, wenn...
    • die Entgeltfortzahlung in unterschiedlicher Höhe (z. B. Lohnerhöhungen während der Entgeltfortzahlung) und/oder
    • wiederholt, z. B. bei neuerlichem Anspruch wegen Jahreswechsel geleistet wurde.
  • Es werden nur gesetzliche oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungen wegen Krankheit oder Unfall berücksichtigt. Die Rechtsgrundlage der geleisteten Entgeltfortzahlung ist verpflichtend im Antrag anzugeben.
  • Die Auszahlung der Zuschüsse und der Differenzvergütung erfolgt binnen zwei Wochen nach der Feststellung der Anspruchsberechtigung.

Unfallmeldung bei Arbeitsunfällen

Der Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung gilt NICHT als Meldung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit. Für diese verpflichtend zu erstattenden Meldungen ist das aufliegende Unfallmeldeformular zu verwenden.

Die Meldung können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Meldung für Erwerbstätige - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at