'Aktion Arbeitsplatz Straße'
Jahr für Jahr passieren über 10.000 Arbeitsunfälle im Berufsverkehr. Um die Anzahl der Arbeitsunfälle auf Österreichs Straßen zu senken, führt die AUVA seit 1987 für ihre Versicherten die Aktion "Arbeitsplatz Straße" in Kooperation mit Fahrsicherheitszentren durch.
Die Aktion soll das Fahrverhalten der Berufskraftfahrer dauerhaft verbessern und auch die Profis überzeugen, dass im Straßenverkehr im Ernstfall große physikalische Kräfte frei werden, die beherrscht werden müssen.
Kursdauer
Es werden nur ganztägige 8 Stunden Kurse gefördert.
Theorie
Zu Beginn des Trainings werden wichtige physikalische
Erkenntnisse erarbeitet.
Praxis
- optimales Bremsen in verschiedenen (Gefahren-)Situationen
- richtiges Kurvenfahren
- Ausweichen vor Hindernissen
- Unter- und Übersteuern
- Vor- und Nachteile der fahrerunterstützenden Sicherheitselektronik
- Fahren auf Schnee und Eis - durch spezielle Rutschbeläge simuliert
- Beherrschen eines ins Schleudern gekommenen Fahrzeugs
Wiederholung
Eine weitere Förderung der gleichen Person ist erst 5 Jahre nach der ersten Förderung möglich.
Höhe der Förderung
Die AUVA unterstützt die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings für PKW mit Euro 35,00 und für LKW und BUS mit Euro 70,00 pro Person.
Förderbedingungen
1. Das Fahrsicherheitstraining muss dem Kraftfahrgesetz
§108a entsprechen und an genehmigten Standorten
stattfinden.
Genehmigte Standorte (461.5 KB)
2. Die Kursteilnehmer müssen Versicherte der AUVA und als
Berufslenker tätig sein:
- Dienstnehmer und Selbständige im Güter- und
Personenbeförderungsgewerbe, die mehr als 50 % im
Außendienst beschäftigt sind, - Schulbuslenker (Lenker von Omnibussen und
Schülertransporten), - Hauptamtliche und Freiwillige des Roten Kreuzes, des
Samariterbundes, der Feuerwehr und vergleichbarer
Organisationen.
3. Der Kurstermin wird vor der Abwicklung über die Kursbuchung
direkt mit dem Veranstalter vereinbart.
4. Die Kursteilnehmer sind über die Kursbuchung mindestens
14 Tage vor Kurstermin anzumelden.
online-services.auva.at/kursbuchung
5. Die Angaben sind vom Arbeitgeber vollständig und
wahrheitsgetreu auszufüllen. Die Daten werden von der
zuständigen AUVA-Landesstelle bearbeitet.
6. Arbeitgeber und Veranstalter werden von der AUVA informiert,
ob und für welche Teilnehmer die Förderung übernommen
wird.
7. Die AUVA fördert nur Ganztagskurse .
8. Die Förderung der AUVA wird mit dem Veranstalter
abgerechnet. Eine Überweisung des Betrages an die anmeldende
Firma ist nicht möglich.
Die anmeldende Firma zahlt beim Veranstalter nur den
ermäßigten Betrag ein.
9. Eine wiederholte Förderung eines Teilnehmers ist erst nach 5
Jahren Wartezeit möglich.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, sie erfolgt nach Maßgabe des AUVA-Budgets.
Bitte beachten Sie:
Die AUVA fördert keine Spritspartrainings sowie Berufskraftfahrer-Weiterbildungen.