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Meldung einer Berufskrankheit


Zur Meldung einer Berufskrankheit sind Arbeitgeber und Ärzte verpflichtet.

Meldung

Die Meldungen können Sie über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung elektronisch auf sicherem Weg erstatten:

Ärztliche Meldung - meineuv.at

Meldung durch das Unternehmen - meineuv.at

Weitere Serviceangebote der Unfallversicherung finden Sie unter:

www.meineuv.at


www.meineuv.at

Liste der Berufskrankheiten

Sie können hier die aktuelle Liste der Berufskrankheiten öffnen:
Liste der Berufskrankheiten (PDF, 478 KB) 

Ergänzung:
Übersicht: Krebserkrankung als Berufskrankheit
Die "Übersicht: Krebs als Berufskrankheit" bietet Informationen zu Krebserkrankungen, die einen Bezug zu Berufskrankheiten (lt. Anlage 1 des ASVG ) haben können. Es werden darin - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - krebserzeugende Stoffe und deren Einstufungen, mögliche Tumorlokalisationen sowie mögliche Expositionen bzw. Verwendungen aufgeführt und den betreffenden Berufskrankheiten zugeordnet. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner sowie Ärztinnen und Ärzte sollen dadurch bei der Feststellung eines "begründeten Verdachts" als Voraussetzung für eine Berufskrankheiten-Meldung unterstützt werden. Es ist daraus allein allerdings kein Anspruch auf Anerkennung als Berufskrankheit ableitbar.
Krebs-BK-Übersicht (PDF, 1 MB)

Kontaktdaten

Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Berufskrankheiten-Meldung an die zuständige Landesstelle. Die Adressdaten finden Sie im Informationsblatt Kontaktdaten.

Kontaktdaten für Berufskrankheiten-Meldung (PDF, 205 KB)