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Barleistungen


Patient im Krankenbett erhält Essen,  AUVA-ArchivWährend einer längeren Unfallheilbehandlung sollen die Patienten finanziell abgesichert sein. Alleinstehende erhalten Taggeld, Patienten mit Angehörigen Familiengeld.

Familiengeld

Bei Anstaltspflege wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gebührt den Versehrten Familiengeld für ihre anspruchsberechtigten Angehörigen. Das Familiengeld kann unmittelbar den Angehörigen ausgezahlt werden.

Das tägliche Familiengeld beträgt den angegebenen Prozentsatz eines Zwölftels der jährlichen Bemessungsgrundlage:

-  für einen Angehörigen 1,6%
-  für jeden weiteren Angehörigen 0,4%
-  höchstens jedoch 2,8%

Taggeld

Alleinstehenden Versehrten wird Taggeld in der Höhe von 1 % eines Zwölftels der Bemessungsgrundlage gewährt.

Bei Versehrten, die nach dem ASVG krankenversichert und vom Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen sind, fällt das Familiengeld bzw. das Taggeld erst mit dem Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalles an.

Familiengeld bzw. Taggeld gebührt nicht, solange der Versehrte eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung oder mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiterbezieht. 

Erhält der Versehrte 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge weiter, gebührt das Familiengeld bzw. Taggeld zur Hälfte.

Kindergartenkinder, Schüler bzw. Schülerinnen, Studenten bzw. Studentinnen sowie Pensionisten haben keinen Anspruch auf Familiengeld bzw. Taggeld.