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Renten


Die Rente dient der Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.

Entscheidend für die Zuerkennung einer Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Voraussetzung:

  • MdE von mindestens 20 Prozent durch einen Arbeitsunfall oder eine  Berufskrankheit
  • über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls.


Abweichungen:
Bei Renten nach der Generalklausel muss die MdE mindestens 50 Prozent betragen.

Berufskrankheit und Generalklausel

Auch bei Kindergartenkindern, Schülerinnen und Schülern bzw. Studentinnen und Studenten muss die MdE mindestens 50 Prozent betragen.
Nur bei Unfällen im Rahmen eines vorgeschriebenen Praktikums reichen mindestens 20 Prozent wie bei Erwerbstätigen.

Unfallversicherung bei Praktikum