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Sonstige Barleistungen


Versehrtengeld

Kindergartenkinder, Schülerinnen bzw. Schüler und Studierende erhalten bei Heilverfahrensende als einmalige Leistung ein Versehrtengeld, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent über mehr als drei Monate (nach Eintritt des Versicherungsfalles) besteht.

Ausnahme: Nach Unfällen während eines vorgeschriebenen oder üblichen Praktikums besteht kein Anspruch auf Versehrtengeld, dafür bestehen in diesen Fällen verbesserte Ansprüche auf Versehrtenrente.

Unfallversicherung bei Praktikum

Das einmalige Versehrtengeld wird nach Abschluss der Heilbehandlung nach dem Grad der noch bestehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit mit festen Beträgen bemessen.